PRAKTIKA – FREQUENTLY ASKED QUESTIONS
1. Kann man die Lehrveranstaltungen „Übersetzen“ (1 und 2) oder „Supervision“ (OP oder FASP) einzeln belegen, bzw. die Praktika ohne Belegung der Lehrveranstaltungen absolvieren?
Aus didaktischen wie auch pragmatisch-praktischen Gründen ist es die dringende Empfehlung der Fachdidaktik, folgende Lehrveranstaltungen gleichzeitig zu belegen:
- Orientierungspraktikum OP: VO aus dem Modul 3 (Universität Wien) + „Übersetzen 1“ pro Fach + „Supervision OP" + „Proseminar OP" (Anmeldung an der Angewandten, Eintrag der an der Universität Wien für das PR im Modul 3)
- Fachbezogenes Praktikum FASP: „Übersetzen 2“ + fachbezogene Schulpraxis (FASP) + „Supervision FASP“ (einmal)
2. Was mache ich, wenn ich die fachbezogene Schulpraxis (FASP) oder eine/mehrere der Begleitlehrveranstaltung bereits absolviert habe, mir aber andere Teile des Pakets noch fehlen?
Bitte holen Sie die fehlenden Lehrveranstaltungen unmittelbar im darauffolgenden Semester nach. In diesem Fall ist den Lehrveranstaltungsleiter*innen zu melden, was bereits absolviert worden und was noch ausständig ist.
3. Wie melde ich mich für das Orientierungspraktikum (OP), die fachbezogene Schulpraxis (FASP), oder die Praxisphase Master (PPS, ASP, Kombination) an?
Für das OP und das FASP: siehe Praktika BA
Für PPS, Kombination PPS+ASP, ASP: siehe Praktika MA
Alle Anmelde- bzw. Bewerbungsunterlagen müssen vollständig, sinnvoll benannt, unterschrieben und als kohärente PDFs über die offiziellen E-Mail-Accounts der Angewandten geschickt werden! Unterlagen, die diesen Kriterien nicht entsprechen, können nicht angenommen werden!
4. Wie findet die Zuteilung der Mentor*innen statt?
Nach Ende der Anmeldefrist auf der Base erfolgt die Zuteilung an die Mentor*innen im OP und im FASP nach dem Zufallsprinzip. Die Zuteilungen werden an die offiziellen E-Mail Accounts der Studierenden verschickt. Nach Erhalt der Zuteilung müssen die Studierenden umgehend Kontakt zu ihren Mentor*innen aufnehmen! Geschieht dies nicht, bzw. wird der Praktikumsplatz nach verbindlicher Anmeldung ohne Angabe von Gründen nicht in Anspruch genommen, so wird der Antritt gewertet und das Praktikum negativ benotet.
5. Ich absolviere mein Praktikum außerhalb Wiens. Kann ich mir die Fahrtkosten rückerstatten lassen?
Nein.
Stand Mai 2021: Studierende können bei der Studierendenvertretung um einen Fahrtkostenzuschuss ansuchen; das Budget ist hierfür allerdings begrenzt und wird auf der Basis von first come first served vergeben.
6. Was mache ich, wenn ich das Orientierungspraktikum (OP), die fachbezogene Schulpraxis (FASP) oder die Praxisphase im Master (PPS, ASP, Kombination) abgebrochen habe?
Achtung! Nach zweimaligem Abbruch, Nichtantritt oder negativer Beurteilung verfällt die gesamte Studienberechtigung und damit auch jede Möglichkeit, das Lehramtsstudium überhaupt abzuschließen – die Praktika müssen sehr ernst genommen werden!
7. Was mache ich, wenn ich das Orientierungspraktikum (OP), die fachbezogene Schulpraxis (FASP) oder die Praxisphase im Master (PPS, ASP, Kombination) absolvieren möchte, sich diese aber mit anderen LVs überschneiden?
Wir empfehlen dringend, in jenen Semestern, in welchen Sie beabsichtigen eine Schulpraxis zu absolvieren, ausreichend Zeit für diese einzuplanen und gegebenenfalls damit nicht zusammenhängende LVs in anderen Semestern absolvieren, insbesondere auch, weil die Schulpraxis ohnehin immer begleitend mit einer Reihe von LVs zeitgleich zu erfolgen hat. Aufgrund der hohen Wichtigkeit der Praktika und des zeitlichen Aufwands sollte den Praktika und ihren Begleit-LVs in den betroffenen Semestern unbedingt Vorrang gegeben werden!
8. Ich bin im BA und unterrichte bereits. Kann ich meine Unterrichtstätigkeit für das OP, das FASP oder den Master anrechnen lassen?
OP: Nein.
FASP: Ja, wenn die Vorgaben erfüllt sind. Siehe unten.
Information der Universität Wien (Stand 2/2020):
"Eigene Unterrichtstätigkeit im Orientierungspraktikum (Anmeldung: ab WS 2020 Universität für angewandte Kunst Wien) wird grundsätzlich nicht angerechnet, da es sich um eine Lehrveranstaltung handelt (2 ECTS), d. h. die Praxis ist Teil der Lehrveranstaltung und Teilleistungen können nicht anerkannt werden. Auch im Modul 6 (Unterrichtsforschung) wird eine eigene Unterrichtstätigkeit nicht anerkannt. Hier liegt der Fokus auf Forschung und ist über die eigene Unterrichtstätigkeit nicht abdeckbar.
Handelt es sich um eine aktuelle Unterrichtstätigkeit kann sie jedoch für die fachbezogene Schulpraxis (FASP) im Bachelor angerechnet werden. Über den nötigen Umfang der Unterrichtstätigkeit entscheidet die Universität für angewandte Kunst."
Das FASP kann über die eigene Unterrichtstätigkeit nachgewiesen werden, wenn diese alle Vorgaben zu inhaltlicher Eignung, Umfang, Betreuung etc. entspricht, und im gleichen Semester, in welchem das Praktikum nachgewiesen werden soll, die dem Praktikum entsprechenden Begleitlehrveranstaltungen absolviert werden. Um die Eignung festzustellen, ist vor Semesterbeginn das Formular "Antrag auf Nachweis eines Praktikums" auszufüllen und im Praktikumsbüro abzugeben. Wird die Eignung bestätigt, können die Begleit-LVs inskribiert werden. Das Praktikum wird nach Semesterende als erbracht eingetragen.
9. Ich bin im MA und unterrichte bereits. Kann ich die Masterpraxis (PPS, ASP, Kombination) über meine eigene Unterrichtstätigkeit nachweisen?
PPS: Ja, wenn die Vorgaben erfüllt sind.
Die PPS kann über die eigene Unterrichtstätigkeit nachgewiesen werden, wenn diese alle Vorgaben zu inhaltlicher Eignung, Umfang, Betreuung etc. entspricht, und im gleichen Semester, in welchem das Praktikum nachgewiesen werden soll, die dem Praktikum entsprechenden Begleitlehrveranstaltungen absolviert werden. Um die Eignung festzustellen, ist vor Semesterbeginn das Formular "Antrag auf Nachweis eines Praktikums" auszufüllen und im Praktikumsbüro abzugeben. Wird die Eignung bestätigt, können die Begleit-LVs inskribiert werden. Das Praktikum wird nach Semesterende als erbracht eingetragen.
10. Was ist die Induktionsphase?
Information der Universität Wien (Stand 9/2019):
"Bei der Induktionsphase handelt es sich um das erste Jahr der Anstellung (12 Monate, die nicht zusammenhängen müssen, z. B.: 4+5+3 Monate)."
Die Induktionsphase liegt organisatorisch bei den Bildungsdirektionen, die Begleitlehrveranstaltungen bei den Pädagogischen Hochschulen. Informieren Sie sich dort über aktuelle Vorgaben und informieren Sie zur Sicherhaut auch Ihre Schulleitung, dass Sie in der Induktionsphase sind.
