PRAKTIKUMSNACHWEISE
Nachweis Fachbezogene Schulpraxis FASP (BA) & Nachweis Praxisphase Schule PPS (MA)
1. Hinweis des Zentrums zum Nachweis von Praktika
2. Fristen des aktuellen Studienjahres
3. FAQs zu Praktikumsnachweisen
4. Ablauf des Nachweises
ACHTUNG
Hinweis
Das Zentrum Didaktik für Kunst und interdisziplinären Unterricht empfiehlt explizit, die Praktika wie im Curriculum geplant zu absolvieren. Sie stellen eine in der Ausbildung einmalige Chance dar, mit Betreuung und didaktisch begleitet in überschaubaren Dosen in das Unterrichten einzusteigen.
Fristen Nachweise Praktika Studienjahr 2025/26
Fristen Nachweise Praktika Wintersemester 2025/26
Antrag auf Nachweis des Praktikums über die eigene Unterrichtstätigkeit im WS25: sobald als möglich, bis spätestens 15. September 2025
Abschluss aller Praktika (Abgabe aller Unterlagen = Prüfungsprotokoll/Teilnahmebestätigung, Praktikumspass): 31. Jänner 2026
Fristen Masterpraxis Sommersemester 2026
Antrag auf Nachweis des Praktikums über die eigene Unterrichtstätigkeit im SS26: sobald als möglich, bis spätestens 15. Jänner 2026
Abschluss aller Praktika (Abgabe aller Unterlagen = Prüfungsprotokoll/Teilnahmebestätigung, Praktikumspass): 30. Juni 2026
Stand November 2025, Änderungen vorbehalten.
FAQs Nachweis Praktika
1. Was ist ein Nachweis?
Liegt
> eine aktuelle Unterrichtstätigkeit im Rahmen einer Anstellung bei einer Bildungsdirektion
> mit ausreichender Stundenzahl
> an einer Schule im Sekundarbereich
vor, dann kann diese für den Nachweis
> der fachbezogenen Schulpraxis (FASP, Bachelor) bzw.
> der Praxisphase Schule (PPS, Master)
herangezogen werden.
2. Welche Praktika können über die eigene Unterrichtstätigkeit nachgewiesen werden?
Die fachbezogene Schulpraxis (FASP) und die Praxisphase Schule (PPS), wenn alle Voraussetzungen/Anforderungen erfüllt sind.
3. Kann ich das Orientierungspraktikum nachweisen, wenn ich bereits unterrichte?
Nein.
Information der Universität Wien (Stand 2/2020):
"Eigene Unterrichtstätigkeit im Orientierungspraktikum (Anmeldung: ab WS 2020 Universität für angewandte Kunst Wien) wird grundsätzlich nicht angerechnet, da es sich um eine Lehrveranstaltung handelt (2 ECTS), d. h. die Praxis ist Teil der Lehrveranstaltung und Teilleistungen können nicht anerkannt werden. Auch im Modul 6 (Unterrichtsforschung) wird eine eigene Unterrichtstätigkeit nicht anerkannt. Hier liegt der Fokus auf Forschung und ist über die eigene Unterrichtstätigkeit nicht abdeckbar.
4. Welche LVs müssen gleichzeitig mit dem Praktikumsnachweis absolviert werden?
Fachbezogene Schulpraxis FASP:
• Nachweis der Fachbezogenen Schulpraxis FASP
• DRINGENDE EMPFEHLUNG Begleitlehrveranstaltung Angewandte: Übersetzen 2 (mit jedem Nachweis)
• DRINGENDE EMPFEHLUNG Begleitlehrveranstaltung Angewandte: Supervision 2 (einmal)
Praxisphase Schule PPS:
• Nachweis der Praxisphase Schule PPS
• VERPFLICHTEND Begleitlehrveranstaltung Angewandte: “Angewandte Praxisforschung und Reflexion PPS - Schule” (mit jedem Nachweis)
• VERPFLICHTEND Begleitlehrveranstaltung Universität Wien: LV ABG MA Modul 2 (einmal)
5. Bis wann/in welchem Zeitraum muss ich den Nachweis abschließen?
Achtung:
• Der Nachweis des Praktikums muss von der unterrichteten Stundenanzahl innerhalb eines Semesters, maximal eines Schuljahrs möglich sein.
• Die zugehörigen Begleitlehrveranstaltungen müssen parallel absolviert werden.
6. Welche Voraussetzungen muss ich erfüllen?
Voraussetzungen FASP:
• Inskription im BA
• Anmeldung Begleit-LV Angewandte: Übersetzen 2
• Anmeldung Begleit-LV Angewandte: Supervision 2
Voraussetzungen PPS:
• Inskription im MA
• Anmeldung Begleit-LV Angewandte: “Angewandte Praxisforschung und Reflexion PPS” (schulisch)
• Mitbelegung Universität Wien: LV ABG MA Modul 2
Ablauf Nachweis Praktika
1. Formular "Antrag auf Nachweis eines Praktikums"
Senden Sie eine E-Mail mit dem vollständig ausgefüllten, unterzeichneten und eindeutig benannten PDF an das Praktikumsbüro (schulpraktikum (a) uni-ak.ac.at).
Aufgrund von Datenschutzrichtlinien muss die gesamte Kommunikation über die offiziellen E-Mail-Accounts der Angewandten erfolgen!
Unvollständige und nicht zuordenbare Formulare können nicht angenommen werden.
2. Evaluierung
Das Praktikumsbüro evaluiert Ihren Antrag im Hinblick auf Eignung und Ausmaß der Tätigkeit.
3. Bestätigung
Sind Tätigkeit und Ausmaß geeignet, wird dem Antrag stattgegeben und Sie erhalten darüber eine schriftliche Bestätigung.
4. Begleitlehrveranstaltungen
Die Begleitlehrveranstaltungen müssen im gleichen Semester besucht werden, in dem das Praktikum bzw. damit auch der Nachweis absolviert wird.
5. Praktikumspass
Wird das Praktikum im Rahmen eines Nachweises erbracht, muss kein Praktikumspass ausgefüllt werden.
6. Abschluss
Der Eintrag der Leistung erfolgt, wenn diese erbracht worden ist, also mit Ende des Semesters bzw. Schuljahres
Stand 20.11.2025. Änderungen vorbehalten. Alle Angaben ohne Gewähr.
Fragen?
Allgemeinen Fragen und Vorbesprechungen:
zentrum.tutor (a) uni-ak.ac.at
Abgabe des Formulars:
schulpraktikum (a) uni-ak.ac.at

